Transport- und Versandrichtlinien

1. Einleitung

Unser Unternehmen legt großen Wert darauf, alle Transport- und Lieferaufgaben rechtmäßig, sicher und effizient abzuwickeln. Ziel dieser Richtlinie ist es, Kunden und Subunternehmern transparent die geltenden Grundsätze, Verantwortlichkeiten und Verfahren während der Transporttätigkeit darzulegen.


2. Grundsätze

  • Einhaltung gesetzlicher Vorschriften – Alle Transporte erfolgen gemäß den geltenden nationalen und internationalen Vorschriften, insbesondere dem Bürgerlichen Gesetzbuch und dem CMR-Übereinkommen.

  • Sicherheit – Oberste Priorität haben die Unversehrtheit der Sendung, die Verkehrssicherheit sowie die körperliche Unversehrtheit unserer Mitarbeiter und Partner.

  • Zuverlässigkeit – Die übernommenen Transporte werden fristgerecht und gemäß den vorgeschriebenen Qualitätsanforderungen ausgeführt.

  • Transparenz – Wir arbeiten mit klaren Vertragsbedingungen und einer eindeutigen Verantwortungsübernahme.


3. Transportprozess und Verantwortlichkeiten

3.1. Pflichten des Auftraggebers (Kunden)

  • Genaue Bezeichnung der zu transportierenden Ware, Mitteilung von Mengen- und Qualitätsdaten.

  • Sicherstellung der ordnungsgemäßen Verpackung und Kennzeichnung.

  • Übergabe der erforderlichen Frachtdokumente.

3.2. Pflichten des Frachtführers (unseres Unternehmens)

  • Übernahme der Ware zur vertraglich vereinbarten Zeit und am vereinbarten Ort.

  • Sichere und fristgerechte Zustellung der Sendung an den Empfänger.

  • Erfüllung mit den vorgeschriebenen Genehmigungen, Versicherungen und technisch einwandfreien Fahrzeugen.

3.3. Pflichten des Empfängers

  • Übernahme der Ware am angegebenen Ort und zur angegebenen Zeit.

  • Überprüfung der Unversehrtheit und Menge der Ware bei der Übernahme.

  • Unverzügliche Meldung eventueller Fehlmengen oder Schäden.

3.4. Pflichten der Subunternehmer

  • Uneingeschränkte Einhaltung der im Vertrag mit unserem Unternehmen festgelegten Transport- und Sicherheitsvorschriften.

  • Erfüllung der von uns vorgeschriebenen Meldepflichten.

  • Rechtmäßiger Betrieb von Fahrzeugen und Fahrern mit den erforderlichen Genehmigungen.


4. Haftung für Schäden

  • Das Ausmaß der Schadenersatzpflicht wird durch die Bestimmungen des CMR-Übereinkommens und des ungarischen Bürgerlichen Gesetzbuches festgelegt.

  • Im Falle einer Beschädigung oder eines Verlusts der Ware sind die Parteien verpflichtet, das Schadenereignis unverzüglich schriftlich festzuhalten.

  • Das Vorhandensein eines Versicherungsschutzes ist bei jeder Transporttätigkeit obligatorisch.


5. Beschwerdemanagement und Rechtsbehelfe

  • Im Falle einer Beschwerde ist unser Kundendienst schriftlich zu kontaktieren, spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt.

  • Streitigkeiten versuchen wir primär auf gütlichem Wege zu regeln.

  • Sollte dies nicht zum Erfolg führen, ist das zuständige Gericht zur Entscheidung befugt.


6. Kontrolle und Konformität

  • Die Einhaltung der Richtlinie wird durch regelmäßige interne Kontrollen sichergestellt.

  • Bei unseren Subunternehmern sind wir aufgrund unseres vertraglich festgelegten Prüfrechts jederzeit berechtigt, Dokumente anzufordern und Kontrollen durchzuführen.


7. Schlussbestimmungen

  • Diese Richtlinie ist für alle Kunden und Subunternehmer bindend.

  • Die Aktualisierung der Richtlinie erfolgt jährlich oder bei Gesetzesänderungen automatisch.

  • Mit der Annahme der Richtlinie erklären Kunden und Subunternehmer, dass sie deren Bestimmungen zur Kenntnis genommen und akzeptiert haben.