Transport- und Versandrichtlinien
1. Einleitung
Unser Unternehmen legt großen Wert darauf, alle Transport- und Lieferaufgaben rechtmäßig, sicher und effizient abzuwickeln. Ziel dieser Richtlinie ist es, Kunden und Subunternehmern transparent die geltenden Grundsätze, Verantwortlichkeiten und Verfahren während der Transporttätigkeit darzulegen.
2. Grundsätze
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Einhaltung gesetzlicher Vorschriften – Alle Transporte erfolgen gemäß den geltenden nationalen und internationalen Vorschriften, insbesondere dem Bürgerlichen Gesetzbuch und dem CMR-Übereinkommen.
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Sicherheit – Oberste Priorität haben die Unversehrtheit der Sendung, die Verkehrssicherheit sowie die körperliche Unversehrtheit unserer Mitarbeiter und Partner.
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Zuverlässigkeit – Die übernommenen Transporte werden fristgerecht und gemäß den vorgeschriebenen Qualitätsanforderungen ausgeführt.
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Transparenz – Wir arbeiten mit klaren Vertragsbedingungen und einer eindeutigen Verantwortungsübernahme.
3. Transportprozess und Verantwortlichkeiten
3.1. Pflichten des Auftraggebers (Kunden)
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Genaue Bezeichnung der zu transportierenden Ware, Mitteilung von Mengen- und Qualitätsdaten.
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Sicherstellung der ordnungsgemäßen Verpackung und Kennzeichnung.
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Übergabe der erforderlichen Frachtdokumente.
3.2. Pflichten des Frachtführers (unseres Unternehmens)
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Übernahme der Ware zur vertraglich vereinbarten Zeit und am vereinbarten Ort.
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Sichere und fristgerechte Zustellung der Sendung an den Empfänger.
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Erfüllung mit den vorgeschriebenen Genehmigungen, Versicherungen und technisch einwandfreien Fahrzeugen.
3.3. Pflichten des Empfängers
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Übernahme der Ware am angegebenen Ort und zur angegebenen Zeit.
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Überprüfung der Unversehrtheit und Menge der Ware bei der Übernahme.
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Unverzügliche Meldung eventueller Fehlmengen oder Schäden.
3.4. Pflichten der Subunternehmer
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Uneingeschränkte Einhaltung der im Vertrag mit unserem Unternehmen festgelegten Transport- und Sicherheitsvorschriften.
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Erfüllung der von uns vorgeschriebenen Meldepflichten.
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Rechtmäßiger Betrieb von Fahrzeugen und Fahrern mit den erforderlichen Genehmigungen.
4. Haftung für Schäden
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Das Ausmaß der Schadenersatzpflicht wird durch die Bestimmungen des CMR-Übereinkommens und des ungarischen Bürgerlichen Gesetzbuches festgelegt.
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Im Falle einer Beschädigung oder eines Verlusts der Ware sind die Parteien verpflichtet, das Schadenereignis unverzüglich schriftlich festzuhalten.
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Das Vorhandensein eines Versicherungsschutzes ist bei jeder Transporttätigkeit obligatorisch.
5. Beschwerdemanagement und Rechtsbehelfe
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Im Falle einer Beschwerde ist unser Kundendienst schriftlich zu kontaktieren, spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt.
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Streitigkeiten versuchen wir primär auf gütlichem Wege zu regeln.
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Sollte dies nicht zum Erfolg führen, ist das zuständige Gericht zur Entscheidung befugt.
6. Kontrolle und Konformität
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Die Einhaltung der Richtlinie wird durch regelmäßige interne Kontrollen sichergestellt.
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Bei unseren Subunternehmern sind wir aufgrund unseres vertraglich festgelegten Prüfrechts jederzeit berechtigt, Dokumente anzufordern und Kontrollen durchzuführen.
7. Schlussbestimmungen
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Diese Richtlinie ist für alle Kunden und Subunternehmer bindend.
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Die Aktualisierung der Richtlinie erfolgt jährlich oder bei Gesetzesänderungen automatisch.
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Mit der Annahme der Richtlinie erklären Kunden und Subunternehmer, dass sie deren Bestimmungen zur Kenntnis genommen und akzeptiert haben.
